Ich bin als Ergotherapeutin freiberuflich in den Bereichen Pädiatrie, Neurologie und Geriatrie tätig.
Ich mache Hausbesuche in Tulln und Umgebung.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Personen oder Personengruppen aller Altersstufen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, um sie in ihrer Umwelt in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität, Freizeit und Erholung zu stärken. Dies mit dem Ziel der Förderung, der Entwicklung, der Erhaltung und der Wiedererlangung der Gesundheit, der Handlungsfähigkeit, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Lebensqualität.
Neurologie
Mögliche Indikationen zur Ergotherapie
- Schlaganfall
- Tumore
- Periphere Nervenläsionen
- Morbus Parkinson
- Degenerative Erkrankungen
- Polyneuropathien
Geriatrie
Mögliche Indikationen zur Ergotherapie
- Demenz
- Altersdepression
- Rheumatische Erkrankungen
- Osteoporose
- Morbus Parkinson
- Schlaganfall
- Schwindel, erhöhtes Sturzrisiko
- Arthrosen
- Zustand nach Frakturen
- Altersbedingte Beschwerden und Probleme
Pädiatrie
Mögliche Indikationen zur Ergotherapie
- AD(H)S
- Störungen in der Motorik
- Entwicklungsstörungen
- Lernschwierigkeiten
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Verhaltensstörungen
- Sensorische Integrationsstörungen
Organisatorisches
Eine Einheit Ergotherapie (60 min.) kostet € 80. Zusätzlich kommt eine Hausbesuchspauschale von € 20 pro Hausbesuch dazu.
Sie benötigen eine Verordnung vom Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, etc.) oder praktischen Arzt für 10x Ergotherapie à 60 Minuten.
Sie haben die Möglichkeit nach Beendigung der Therapie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Lassen Sie die
Verordnung bitte vor der ersten Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse bewilligen. Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung zur ersten Therapieeinheit mit. Sie können die bezahlte Honorarnote im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Behandlungskosten refundiert.
Wahltherapeutin
Als Wahltherapeutin verrechne ich die Therapiekosten mit meinen Patientinnen und Patienten.
Sie erhalten von mir (spätestens am Ende des Therapieblocks) eine Honorarnote für die erbrachten Therapieeinheiten und können diese gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Auf diese Weise erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.
Terminabsagen
Eine Terminabsage muss spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wir die volle Summe in der Leistung in Rechnung gestellt.
Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ich danke für Ihr Verständnis.